Die Forderung des Bundesrates, dass auch für die gewerbliche Finanzanlagenvermittlung die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde eingesetzt wird, hat die Bundesregierung abgelehnt und wird es bei der gewerberechtlichen Aufsicht belassen.
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Die Sachverständigenanhörung im Fiananzausschuss des Bundestages ist für den 06.07.2011 terminiert.