Die FDL-Richtlinie kommt!
Nachdem der Deutsche Bundestag am 11. Februar 2011 das Anlegerschutzgesetz beschlossen hat, müssen noch die Regelungslücken im Bereich des so genannten „grauen Kapitalmarktes“ geschlossen werden.
Das neue Finanzvermittlerrecht gemäß Vorschlag der Bundesregierung
Folgende Regularien gemäß Referentenentwurf werden erfüllt sein müssen:


