VERMÖGENSANLAGEN- GESETZ VERABSCHIEDET!
Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht verabschiedet. Die Vorlage wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses mit den StimmenCDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen. Dies teilte der Deutsche Bundestag mit.
Mit dem Gesetz werden die Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich auf Anbieter im "grauen Kapitalmarkt" ausgedehnt. Dazu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlagegerecht zu beraten, Provisionen offenzulegen, Beratungsgespräche zu protokollieren und dem Anleger zur Verfügung zu stellen.
Die Berater müssen künftig für die Berufsausübung einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichthaftpflichtversicheurng vorweisen. Als Aufsicht werden für sie nach dem Vorbild der Aufsicht über Versicheurngsvermittler die Gewerbeämter zuständig sein.


