Finanzanlagen- vermittlergesetz kann zum 01.01.2013 in Kraft treten!
Nachdem nun am 25. November 2011 auch der Bundesrat zugestimmt hat, können die gewerberechtlichen Änderungen bezüglich der Neuregulierung des „grauen Kapitalmarktes“ nun per 01.01.2013 umgesetzt werden.
Die von der Länderkammer geforderte Zuständigkeit der BaFin als Aufsichtsbehörde ist vom Tisch. Ob die IHKn - welche auch die Sachkundeprüfung abnehmen - oder die Gewerbeämter für die Erlaubniserteilung und/oder Ordnungswidrigkeiten zuständig sein werden, ist zunächst noch offen.
Die vielen noch zu klärenden Details -unter anderem hinsichtlich der Berufshaftpflicht- sollen im ersten Quartal 2012 in der FinanzanlagenVermittlerVerordnung (FinVermV) vom Bundesrat verabschiedet werden.
Derzeitiger Zeitplan:
- Inkrafttreten des Gesetzes 01.01.2013
- Erforderliche Berufshaftpflicht/Vermögensschaden-HV 01.01.2013
- Übergangsfrist Registrierung 31.12.2013
- Übergangsfrist Sachkundenachweis 31.12.2014
Zu beachten hinsichtlich der „Alten-Hasen-Regelung“:
diese gilt nur, sofern der selbstständige Anlagevermittler oder Anlageberater die Erlaubnis nach §34 c sowie lückenlose Prüfberichte seit dem 01.01.2006 vorlegen kann.
Entgegen der Versicherungsvermittler-Richtlinie müssen auch Angestellte durch Vorlage eines bestehenden Arbeitsvertrages, von Arbeitszeugnissen oder einer Bestätigung des Arbeitgebers einen Sachkundenachweis erbringen!


