Es kann alles noch besser gemacht werden, man muss es nur versuchen!
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für
Kammerberufe
Wenn einem Rechtsanwalt – ebenso einem Notar, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – bei seiner beruflichen Tätigkeit ein Fehler unterläuft, führt dies in der Regel beim Mandanten zu einem Vermögensschaden.
In manchen Fällen kann dieser erlittene Vermögensschaden durchaus von existenzieller Bedeutung für den Mandanten sein.
Zum Schutz eben dieser Mandanten sind genannte Berufsgruppen daher verpflichtet, während der Dauer ihrer Berufstätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Natürlich schützt die Berufshaftpflicht-Versicherung auch das Vermögen des jeweiligen Berufsträgers, da sie ihn vor der Belastung durch Haftpflichtansprüche Dritter bewahrt.
Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro, Höchstleistung pro Jahr 1 Mio. Euro.
Nutzen Sie unseren neuen „Anwalts-Rechner“ (folgt in Kürze) und vergleichen Sie Ihre bestehende Prämie zu der unsrigen.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Andrea Ehmcke
Leitung Vermögensschadenhaftpflicht
Telefon +49 (0)451 / 200 97 -0
Telefax +49 (0)451 / 200 97 -13
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