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Für Kammerberufe

Wenn einem Rechtsanwalt – ebenso einem Notar, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – bei seiner beruflichen Tätigkeit ein Fehler unterläuft, führt dies in der Regel beim Mandanten zu einem Vermögensschaden.
In manchen Fällen kann dieser erlittene Vermögensschaden durchaus von existenzieller Bedeutung für den Mandanten sein.
Zum Schutz eben dieser Mandanten sind genannte Berufsgruppen daher verpflichtet, während der Dauer ihrer Berufstätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Natürlich schützt die Berufshaftpflicht-Versicherung auch das Vermögen des jeweiligen Berufsträgers, da sie ihn vor der Belastung durch Haftpflichtansprüche Dritter bewahrt.

Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro, Höchstleistung pro Jahr 1 Mio. Euro.

Bei Hilfe vorab und Rückfragen jedweder Art, stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Andrea Ehmcke

Leitung Vermögensschadenhaftpflicht

Jens-Olaf Teschke

Geschäftsführerender Gesellschafter

Unsere Partner

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NACHRICHT AN Attikon Corporate Insurance

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